Zwangsstörungen
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Als Zwangsstörung werden Krankheitsbilder bezeichnet, bei denen Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen im Vordergrund stehen. Unter der Bezeichnung Zwang werden Vorstellungen, Handlungsimpulse und Handlungen zusammengefasst, die sich einem Menschen aufdrängen und gegen deren Auftreten er sich vergebens wehrt.
Zwangserscheinungen werden als den eigenen Ich zugehörig, jedoch meist als unsinnig und bedrohlich erlebt. Pathologische Zwangsphänomene beeinträchtigen einen Menschen in seinem gesamten Denken, Handeln und sozialen Verhalten.
Unterschieden werden:
Zwangsgedanken
= zwanghaft sich immer wieder aufdrängende, jedoch als unsinnig erkannte Denkinhalte, z. B. der dauernde und unlösbare Zweifel, bestimmte Dinge getan oder unterlassen zu haben.
Zwangsimpulse
= zwanghaft sich gegen den Willen durchsetzen wollende Handlungsimpulse. Zwangsimpulse sind mit der Angst verbunden, eine Handlung könne ausgeführt werden, was aber gewöhnlich nicht geschieht. z. B. der Impuls, eine Aggression gegen andere Menschen zu begehen, sexuelle Impulse, autoaggressive Impulse.
Zwangshandlungen
= zwanghaft gegen den Willen ausgeführte Handlungen. Bei dem Versuch diese Handlungen zu unterlassen, treten massive innere Anspannung und Angst auf. z. B. Waschzwang, Zählzwang, Horten/Sammeln, Kontrollzwang