Gerne stehe ich Ihnen als Pflegeberaterin zur Verfügung
Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die Hilfe benötigen, treffen in Deutschland auf ein System, welches im Hilfe- und Versorgungssystem nicht aufeinander abgestimmt ist. Betroffene und Angehörige benötigen daher Beratung und Unterstützung.
Viele Reformen versuchen eine fähigkeits-, ressourcen- und nutzerorientierte Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu sichern. Ein Instrument davon ist, dass bei einem erkennbaren Bedarf ein Anspruch auf Beratung entsteht. Diese ist von Pflegeberatern zu erbringen und ist im § 7a SGB XI geregelt (Sozialgesetzbuch Elftes Buch).
Dafür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ziel einer Pflegeberatung ist es, dass Sie informiert werden und nötige Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen können. Ziel ist es weiterhin Ihre Selbstbestimmung und Ihre Selbstständigkeit zu erhalten.
Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.