Pflegegrade / NBI

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz reformiert grundlegend die Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit ist neu definiert und somit wurde ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt.

Das Maß der Einschätzung ist die Selbstständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen. Das heißt seine Fähigkeiten und Ressourcen stehen im Vordergrund der Betrachtung. Dies erfordert ein Umdenken in der täglichen Pflege und Betreuung. Sowie ein Umdenken in der Dokumentation.

Das neue Instrument stellt die Individualität des Menschen noch mehr in den Vordergrund. Diese Förderung der Selbstständigkeit sollte im Pflegeprozess erkennbar erfasst sein.

Inhalte:

  • Grundlagen zum Pflegeversicherungsgesetz SGB XI und den Begutachtungsrichtlinien
  • Das neue Begutachtungsverfahren und Instrument
  • Pflegegradmanagement – Verknüpfung zum vorhandenen Dokumentationssystem
  • Vorbereitung für die Begutachtung
  • Begleitung während der Begutachtung
  • Kommunikation mit dem Gutachter
  • Begutachtungsauswertung
  • Widerspruchsverfahren

Buchempfehlung

Neues_Begutachtungsinstrument

In der Ausgabe QM-Praxis in der Pflege Januar/Februar 2016 erschien der Artikel „Mitarbeitern die Pflegedokumentation nahebringen – warum muss ich das alles dokumentieren?“

Die Pflegegrade beinhalten acht Module, die ersten sechs Module werden mit Punkten gewertet und ergeben so den Pflegegrad des pflegebedürftigen Menschen.

Zu den einzelnen Modulen bieten wir Ihnen die passenden Fortbildungen. Zu den Inhalten des Begutachtungsinstrumentes werden Empfehlungen des Umgangs, Unterstützungsmöglichkeiten und vieles mehr thematisiert. Auf Wunsch werden Fallbesprechungen durchgeführt.